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Der Abwasserverband Freigericht wurde am 30.04.1965 durch die Gemeinden Neuses, Somborn, Gondsroth und Neuenhaßlau gegründet. Aufgabe des Verbandes war es, für diese Gemeinden eine Gruppenkläranlage in Neuenhaßlau und die hierzu notwendigen Verbandssammler zwischen den einzelnen Orten zu bauen. Dieses erste große Vorhaben des Verbandes konnte nach vierjähriger Vorbereitungszeit und zweijähriger Bauzeit mit einem Kostenaufwand von 2,6 Mio DM realisiert werden.

Am 17.12.1971 wurde die für 18.000 Einwohnergleichwerte ausgelegte mechanisch-biologische Kläranlage in Neuenhaßlau, die heutige ARA I, ihrer Bestimmung übergeben. Zwischenzeitlich, nämlich zum 1.1.1970, hatten sich die zum Verband gehörenden Gemeinden Somborn und Neuses mit Altenmittlau, Bernbach und Horbach zur neuen Gemeinde Freigericht zusammengeschlossen. Die Somborner und Neuseser hatten gemeinsam mit Gondsroth und Neuenhaßlau ihre Kläranlage. Für die 3 anderen Ortsteile der neuen Gemeinde Freigericht war dieses Problem noch zu lösen. Es zeichnete sich bereits zu diesem Zeitpunkt ab, dass die vorhandene Kläranlage durch die Ausweisung neuer Baugebiete und durch eine Großschlächterei überlastet sein würde. Hinzu kam, dass im benachbarten Meerholz, ebenfalls durch Baugebietserweiterungen, eine Überlastung der Gruppenkläranlage Hailer-Meerholz zu erwarten war.

In Kenntnis dieser Situation ergriff das Wasserwirtschaftsamt Wiesbaden - Außenstelle Hanau - die Initiative und brachte die Bürgermeister von Meerholz, Niedermittlau und Freigericht gemeinsam mit den Fachleuten am 23. Juni 1972 an den runden Tisch, um die in diesen Gemeinden anstehenden Fragen der Abwasserbeseitigung zu diskutieren und eine Lösung zu finden. Vier Vorschläge wurden diskutiert und anschließend technisch und kostenmäßig untersucht. Einer dieser 4 Vorschläge lautete: Bau einer mechanisch-biologischen Gruppenkläranlage für die Ortsteile Horbach, Altenmittlau, Bernbach und die Gemeinden Niedermittlau und Meerholz.

Am 12.4.1973 beschloss die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Freigericht dann die Erweiterung des Verbandes um die Gemeinden Niedermittlau und Meerholz. Am 2.5.1973 erklärten die Vertreter der Gemeinde Niedermittlau, dass die bis dahin strittige Frage des Standorts geklärt sei. In dieser Sitzung erteilte die Verbandsversammlung auch den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Nemetz & Ruess. Am 19.12.1974 fasste die Verbandsversammlung des Verbandes die notwendigen Beschlüsse, um im Frühjahr 1975 mit den Bauarbeiten der Kläranlage und der Verbandssammler beginnen zu können. Der Gesamt-Investitionsbedarf betrug ca. 6,5 Mio. DM.

Diese Entscheidung war eine der schwierigsten im Verlauf der Entwicklung des Verbandes, denn es gab weder eine Aussage über die Gesamtfinanzierung der Maßnahme noch eine Zusage über eventuelle Landes- oder Bundeszuschüsse. Im Gegenteil: Es lag der Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom Sept. 1974 vor, wonach der Verband und seine Mitgliedsgemeinden bei der Finanzierung des ersten Teilabschnitts von 1,8 Mio. DM ganz allein auf sich gestellt sein würden, eine Landeshilfe könne nicht gewährt werden, so die schriftliche Aussage des Ministeriums. Die Verbandsversammlung vertraute auf die Aussagen der übergeordneten Stellen, man werde den Verband nicht im Stich lassen, und wagte den Sprung ins kalte Wasser.